![]() GESCHICHTE UND GESCHICHTEN AUS DEM 18. JAHRHUNDERT
Es ist richtig, dass die pragmatische Sanktion die Unteilbarkeit der österreichischen (habsburgischen) Länder festsetzte, sowie auch das weibliche Erbrecht dieser. Falsch dagegen ist, dass Kaiser Karl VI die pragmatische Sanktion geschrieben habe, um es damit seiner Tochter, Maria Theresia, zu ermöglichen, in Österreich Regentin zu werden. Letzteres beweist schon die Veröffentlichung des Dokuments im Jahr 1713, während Maria Theresia erst 1717 geboren wurde. Der Inhalt der pragmatischen Sanktion war eigentlich schon 1703 festgelegt worden, als Hausrecht der Habsburger, das jedoch geheim gehalten wurde. Wenn man die Geschichte psychologisch betrachtet, war das ein logischer Schritt - hatte doch der Habsburger Karl II drei Jahre früher das Königreich Spanien den Bourbonen vererbt. Daher war die Unteilbarkeit der Länder wohl ein ebenso wichtiger Teil dieser Hausordnung, wie die weibliche Thronfolge. Warum man dieses neue Recht nicht schon 1703 veröffentlichte? Nun, man kämpfte noch immer um das spanische Erbe. Wahrscheinlich wollte man zuerst Erzherzog Karl auf dem spanischen Thron sehen, um sozusagen beide Linien abzusichern. Dass sich Karl als Kaiser zehn Jahre später entschloss, damit an die Öffentlichkeit zu gehen, war wohl ein letzter Versuch, das Ruder doch noch herumzureißen, als Spanien durch die Friedensverhandlungen in Utrecht schon mehr oder weniger verloren war.
Natürlich war es Zufall, dass Karl VI dann ohne männlichen Erben blieb und die pragmatische Sanktion gleich in der nächsten Gereration in Wirkung trat. Es sollte jedoch dauern, bis alle österreichischen Länder die neue Ordnung akzeptiert hatten. In Ungarn brauchte man zehn Jahre für die Anerkennung.
29.1.2010 by webmaster@werbeka.com |